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Anmeldung, NICHT Genehmigung!! - Nachtrag

Montag, 5.3.2007    

Warum muß ich so oft bei Demoplanungen usw. von "Genehmigungen" hören und lesen?

Das Versammlungsrecht sieht keine Genehmigung, sondern die Anmeldung einer Veranstaltung (unter freiem Himmel!) vor.

Solange es sich nicht um "privaten Grund und Boden" handelt, hat man mit der Anmeldung bei der zuständigen Behörde zunächst seine Pflicht erfüllt. Bei Anlässen spontaner Art kann die Anmeldung auch telefonisch und hilfsweise bei der Polizei erfolgen.

Die Anmeldung hat natürlich nicht zuletzt den Zweck, daß nicht zwei veschiedene Sachen am gleichen Ort stattfinden. Sowas erfährt man bei der Anmeldung und kann sich dann darauf einrichten, klar.

Die Behörde reagiert .. mit einem "Bescheid", der Auflagen enthalten kann. Schlichte Gemüter verwechseln diesen Bescheid mit einer Genehmigung. Man kann mit dem Bescheid hingehalten werden, das ist aber keine fehlende Genehmigung! Das ist halt dann lästig, wenn man im Bescheid Einschränkungen befürchet, gegen die man gerne frühzeitig vorgehen möchte. Mir sind dabei keine festen Fristen bekannt. Solange man sicher ist, daß die Anmeldung eingegangen ist, ist der rechtzeitige Bescheid Sache der Behörde!

Im Bescheid stehen dann meist die "Auflagen" der Behörden für den Veranstalter. Diese sind dann, notfalls auch nach der Veranstaltung, rechtlich überprüfbar, das hat also immer noch nichts mit "Genehmigung" zu tun.

Es kann sein, daß die Behörden meinen, eine Veranstaltung oder die Benutzung eines eigentlich öffentlichen Gebietes verbieten zu müssen. Das ändert aber nichts am prinzipiellen Unterschied zwischen Genehmigung und Anmeldung mit evtl. Bescheid als Antwort ...

Nachtrag, Beispiel hier: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/3376988/
(bzw. dort).

Solange über die Anmeldung nicht gerichtlich entschieden ist, kann für eine Demonstration mobilisiert werden. Falls tatsächlich ein Verbot kommt (in dem Beispiel ist von Sperrzone die Rede, ohne daß es ein rechtsfähiger Bescheid dazu erging) kann im Eilverfahren geklagt werden, und solange mobilisiert werden, als ein Verbot nicht rechtskräftig sanktioniert wurde ...

Vor Ort gab es offensichtlich noch andere Alternativen ;-) ich kann aber keinen Bericht finden?