Kassandra schreibt dazu:
Falls das Urteil unter dem Aktenzeichen 6 K 74/05 des dortigen Verwaltungsgerichtes die Berufung übersteht, sollten normale unverdächtige Mädchen und Frauen dann doch lieber auf Fußball im Stadion verzichten. Den gewaltbereiten oder gar -suchenden dürfte das egal sein.
Der Vorgang:
Saarbrücken/Dresden. Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, dass vom Verwaltungsgericht Saarlouis unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.
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Das Gericht sah die Polizeiaktion „sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig“ an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest..
Solche Richter (ich unterstelle: keine Richterinnen) sollte man nackt ausziehen sollte man eigentlich nicht auf die Menschheit los lassen; die Polizei ... hoffnungslos.