... und leider von der Presse unterstützt. Der aus seiner Münchner Zeit sattsam mit militaristischen Positionen bekannte Joffe schlägt zu: "Lob der Doppelzüngigkeit" in der Zeit - Es war gut, dass der Bundesnachrichtendienst in Bagdad herumschnürte. Aha.
German-Foreign-Policy *) schildert, was hierzulande an Rechtsbrüchen abgesegnet wird:
Wie diese Redaktion erfährt, hat der BND unmittelbar vor den US-Luftangriffen versucht, sich über eventuelle Bombenziele im Irak deutsches Bildmaterial zu beschaffen, und dabei Inlandsaufklärung betrieben. Ziel war das Abschöpfen von TV-Journalisten, die aus dem Irak zurückkehrten und zivile Filmberichte gedreht hatten. Unter Verletzung des Status der Berichterstatter verfolgte der BND die Reporter bis in die Schneideräume einer deutschen Fernsehanstalt und bot dort geheimdienstliche Zusammenarbeit an. Dem BND ist die Inlandsaufklärung ebenso untersagt wie die Indienststellung deutscher Journalisten.
[...]
- Teilnahme an völkerrechtswidrigen Handlungen zur Vorbereitung eines Angriffskrieges (Sammlung von Nachrichten über den Angriffsgegner und direkte oder indirekte Weitergabe an den Aggressor);
- Beihilfe bei der Durchführung des Angriffskrieges (operative Ausspähungen im Angriffsgebiet und direkte oder indirekte Übermittlung an den Angreifer)[3];
- Weitergabe von Erkenntnissen über deutsche und andere Bürger an eine fremde Macht mit der Folge von Entführungen und Verschleppungen der Zielpersonen [4];
- Teilhaberschaft an Folter verschleppter deutscher und anderer Bürger durch Indienststellung des Folterpersonals aus Drittstaaten ("Outsourcing" von Folter im Libanon und in Syrien) [5].
[...]
Nach Eigenauskünften der deutschen Auslandsspionage (BND) haben sich ihre Agenten an operativen Ausspähungen im Angriffsgebiet beteiligt und die Informationen über ihre Zentrale an den Angreifer weitergegeben - ein schweres Verbrechen gegen die UN-Charta und die deutsche Verfassung.[6] Ebenfalls verbrecherisch war das deutsche "Outsourcing" von Folter, wie es mehrere Tatzeugen beschreiben, darunter ein Beamter des BKA.[7]
Besonders fällt mir die Beobachtung von German-Foreign-Policy auf, daß vor allem die Exekutive der Geheimdienste gegen einen Untersuchungsausschuß kämpft - dort kann mit den Mitteln der Strafprozessordnung ermittelt werden, und die Herrschaften haben sich nach allem Augenschein mehr als strafbar gemacht.
Übrigens, auch ohne Untersuchungsausschuß ist das bereits gerichtsmäßig - siehe Urteil zu Gunsten von Florian Pfaff!
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