angreifbares Google - gut gemacht!

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Unformatierter Text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.

RA Seidlitz auf MastodonMastodon

"Weitergabe der dynamischen IP-Adresse an Google bei Nutzung von #Google_Fonts ohne Einwilligung des Betroffenen rechtfertigt #Schadensersatz iHv EUR 100.
Berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 f DSGVI reicht nicht.

LG München I, Endurteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20"

schön - gut gemacht RA Michael Seidlitz