Gerichte gegen Campverbote

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immer wieder, Behörden/Polizei ignorieren Grundrechte, nun traf es erneut Ende Gelände:

" ... Das Verwaltungsgericht Aachen hatte am gestrigen Samstag, dem 15.06.2019, einen vorherigen negativen Bescheid des Polizeipräsidiums Aachen aufgehoben. In dem Beschluss weist es die Polizei Aachen als zuständige Versammlungsbehörde an, Ende Gelände das Stadion Am Hohen Busch in Viersen als Versammlungsort zuzuweisen. In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Aachen heißt es, ein Verbot könne vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters, den Ort für seine Veranstaltung zu wählen, nicht gerechtfertigt werden.

Das Protestcamp wird in der kommenden Woche mehrere tausend Teilnehmende im Rheinischen Braunkohlerevier willkommen heißen. Ende Gelände wird ab dem 19. Juni mit massenhaftem zivilem Ungehorsam die Kohle-Infrastruktur im Rheinland blockieren. Auf dem Camp gibt es ein breites Bildungs- und Kulturangebot. ..."