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Nachlesen bei telepolis:

Gericht weist Auflagen für Rebel Clowns Army zurück

ab und zu hilft ein Gericht ;-)

"Der Versuch, die Rebel Clowns Army mit Instrumenten des Versammlungsrechts auszugrenzen, ist vorerst gescheitert", kommentiert Stolle die Gerichtsentscheidungen. "Abzuwarten bleibt, wie die Polizei und Ordnungsbehörden in Zukunft mit Formen des kreativen Straßenprotestes umgehen werden."

im Auflagenbescheid der Siko-Demo von 2008

gab es auch eine merkwürdige Stelle, bei der aber originellerweise keine direkte Auflage erteilt wurde (als Handlung des ausführenden Kreisverwaltungsreferats), sondern im Bescheid quasi als Hinweis die Auffassung der Staatsanwaltschaft "mitgeteilt" wurde, die Clownsaufmachung als "Vermummung" bewerten würde.

Klagen gegen eine -hm- bloße Mitteilung? Ach was, aber, 2008 kamen keine Clowns. Einleuchtend: Kurze Strecke, überwiegend am dunklen Abend, also nicht so lohnend.

Heuer 2009, waren sie auch in München wieder da, und es lief bestens! Keine Staatsanwaltschaft versuchte sich an diesem Punkt zu blamieren ... Dresden hats gezeigt, sehr gut.