"Weitergabe der dynamischen IP-Adresse an Google bei Nutzung von #Google_Fonts ohne Einwilligung des Betroffenen rechtfertigt #Schadensersatz iHv EUR 100.
Berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 f DSGVI reicht nicht.LG München I, Endurteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20"
schön - gut gemacht RA Michael Seidlitz