Beharrlichkeit und Erfolg

Rabenhorst berichtet von einem wichtigen und sehr schönen Erfolg, der Lohn vieler Mühen:

Rolf Gössner hatte den Verfassungsschutz und die Bundesregierung verklagt, um "Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz in vier Jahrzehnten zu seiner Person erfasst und gespeichert hat, die Löschung/Sperrung der Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Dauerüberwachung zu erreichen"
...
Zwei Tage vor Beginn der mündlichen Gerichtsverhandlung am 20. November vor dem Verwaltungsgericht Köln rückte der Verfassungsschutz damit heraus, "... dass die Beobachtung des Klägers – nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz – eingestellt worden ist."

Beifall und Gratulation (klar, die Geschichte wird weitergehen ...)

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