-- oder wie soll man das nennen:
Zwischenzeitlich wurden drei Anmelderinnen und Anmelder dieser Versammlungen durch das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart als „ungeeignet“ abgelehnt. Obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist, geschweige denn wegen Vergehen die als „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ geahndet werden verurteilt wurde, verweigern die städtischen Behörden den Kundgebungsanmeldern ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Damit nimmt das Ordnungsamt den geplanten neuen §15,5 des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes vorweg.
So berichten die Baden-Württemberger in der Pressemitteilung.
Ja, es geht um Proteste gegen Bundeswehrgelöbnisse. Da muss unsere Obrigkeit alles aufbieten um jegliche Aufmüpfigkeit nach Kräften zu behindern.
nein, bange machen gilt nicht - jetzt erst recht.
Der Stuttgarter Gelöbnix-Termin ist am 30. Juli 2010 - und es wird Protest geben, die Schikanen spornen höchstens an.