Zensiert Euch selbst, damit das bayerische Gericht keinen Anstoß nimmt, so müsste man wohl denken nach den jüngsten Erfahrungen von a.i.d.a.
Das Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle e.V., (a.i.d.a. e.V.) wehrt sich weiter gegen Diffamierung als verfassungsfeindlich mehr bei a.i.d.a..
Bemerkenswert: Die Entscheidung gegen a.i.d.a. ist im Wesentlichen darauf gestützt, dass im Internetauftritt von a.i.d.a. einige Verlinkungen mit Seiten anderer Organisationen bestehen, die ebenfalls im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind.
Aha: Die Richter haben das Internet "verstanden" - auf ihre Weise: Verlinkungen lassen sich hervorragend zur Diffamierung nutzen.
So nicht - alles klar.