Florian Pfaff - der Vortrag war ein lohnendes Erlebnis. Sein wichtigster Punkt - er nimmt den Unterschied zwischen Verteidigung und dem - unter allen Umständen verbotenen - Angriffskrieg ernst.
Umso schlimmer, daß seine Vorgesetzten das nicht tun. Er mußte sich gerichtlich wehren gegen disziplinarische Bestrafung durch die Bundeswehr, als er die Mitarbeit verweigert, weil "seine" Aufgaben Beihilfe zur Durchführung des rechtswidrigen Irakkriegs wären.
Sein Vortrag beim FIFF-Kongress hat auch bei Heise Resonaz gefunden, freut mich. An diesem Montag ist Pfaff nochmal zu erleben im EineWelthaus/Friedenswochenprogramm
Ein paar Einzelheiten aus dem Gedächtnis (meine Worte, nicht wörtlich zitiert!):
- Alle Rechtsquellen sagen - der Krieg gegen den Irak ist völkerrechswidrig.
- Beihilfe zu einem solchen Krieg ist genauso strafbewehrt wie der Angriff selbst.
- Der Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht ist aufwendig erarbeitet: Florian Pfaff mußte alle Schritte der "Gegenseite" genau belegen, er konnte sich nie darauf verlassen daß die Vorgesetzten bei der Wahrheit bleiben.
- Das Urteil ist eine Riesenohrfeige für die Bundesregierung, weil es präzise die Rechtsverstöße bei der faktischen/praktischen Unterstützung des Irakkriegs durch das deutsche Militär aufführt.
- Gleichzeitig ist das Urteil so allgemein, daß sich andere "Verweigerer" klar daruf berufen können. Das hat unmittelbare Wirkung bekommen, weil zur Zeit viele Prozesse liefen, bei denen "Aufrufe zur Gewissensprüfung" an Soldaten von der Staatsanwaltschaft verfolgt wurden. Wie es aussieht, sind diese Prozesse nach dem Erfolg von Florian Pfaff eingestellt worden ! :-))
- Bisher gibt es keine "offizielle" politische Stellungnahme zum Urteil! (Pfaff sieht sich bei seiner gegenwärtigen Verwendung bei der Bundeswehr-Sanitätsakademie korrekt behandelt; vielleicht ist das sozusagen eine indirekte Stellungnahme ;-)
- Pfaff erhoft sich mit dem Urteil auch eine Chance zur Stärkung der Demokratie: Das Gericht zeigt das Funktionieren der Gewaltenteilung.
- Andererseits: Die Neuaufnahme früherer Versuche, die Bundesregierung wegen ihrer Kriegsunterstützung gerichtlich zu belangen, klappte nicht: Für die Anklageerhebung ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Die Staatsanwaltschaft ist (im Gegensatz zum Gericht!) weisungsgebunden und stellt alle derartigen Verfahren umgehend ein :(
- ... darüber hinaus:
- Erinnerung: Der Somaliaeinsatz war auch ein klarer Rechtsverstoß.
- Der Bombenkrieg gegen Jugoslawien: Der Bundestagsbeschluß seinerzeit war ausdrücklich keine Ermächtigung für das, was lange später damit gemacht wurde (belegt mit Video von der Bundestagsentscheidung!).
- Afghanistan heute: die bewaffneten (!) Einsätze der deutschen Sanitätstruppe sind ebenfalls klar völkerrechtswidrig.
Wer immer eine Gelegenheit sieht, Florian Pfaff für einen öffentlichkeitswirksamen Vortrag einzuladen, sollte dies tun (die FIFF-Leute stellen sicher gern den Kontakt her).