SPON via fefe: Die schnelle Scheidung schien der einzige Ausweg zu sein ... aber
... Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch ab. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", zitiert die "Frankfurter Rundschau" aus dem Schreiben der Richterin. Man müsse schließlich berücksichtigen, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen würden.
Das war eine RichterIN!