Willkürliche Ingewahrsamnahmen bei der Sicherheitskonferenz 2004 vor Gericht (Pressemitteilung von heute)
Wer fragt, wird abgeführt: Sechs Stunden im Polizeigewahrsam wegen falscher Kleidung
Einladung den Prozess am Montag, den 9. Mai 2005, um 9 Uhr
in der Außenstelle des Amtsgerichts München, Stadelheimer Str. 12 (JVA), Zi. 16 zu verfolgen.
Auch von hier aus möchte ich den Betroffenen danken, daß sie die Mühe auf sich nehmen, dieser Polizeiwillkür in einem Prozess entgegenzutreten. Wer Zeit hat, sollte hingehen (ich selbst kanns leider nicht)
Mit einer Serie willkürlicher Ingewahrsamnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz 2004 befasst sich am Montag, dem 9. Mai 2005 um 9 Uhr das Münchner Amtsgericht (Außenstelle in der Justizvollzugsanstalt München, Stadelheimer Str.12, Zi. 16). PolizeibeamtInnen hatten am Abend des 6. Februar 2004 eine Gruppe von PassantInnen mitten in der Münchner Fußgängerzone am Weitergehen gehindert, umzingelt, schließlich mit auf den Rücken gedrehten Händen ins Polizeipräsidium Ettstraße abgeführt und dort sechs Stunden lang festgehalten - fünf von mehreren Hundert Ingewahrsamnahmen allein an diesem Abend. Die Betroffenen haben dagegen Feststellungsklage eingereicht, das Amtsgericht muss nun über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsberaubung entscheiden. "Es kann nicht sein, dass die Polizei willkürlich Passanten einsperrt, denen sie objektiv nichts vorwerfen kann", betont Dr. Corinna Fischer, deren Ingewahrsamnahme (als erste der fünf) am Montag verhandelt wird. Drei PolizeibeamtInnen sowie ein Passant, der die ganze Szene beobachtet hat, sind zu dem Prozess als Zeugen geladen.
Zusammen mit einer Heilpädagogin, einem Landwirt, einem Pädagogik-Studenten, einem Journalisten, einer Sozialpädagogin und einem Arzt war die Berliner Hochschuldozentin Dr. Fischer am 6. Februar 2004 gegen 19 Uhr vom Stachus kommend durch die Neuhäuser Straße geschlendert. Die PassantInnen wollten gerade in die Augustinerstraße einbiegen, als sich ihnen zwei PolizeibeamtInnen mit dem Hinweis auf eine "Sicherheitszone II" in den Weg stellten. Alle anderen PassantInnen konnten die Augustinerstraße allerdings völlig unbehelligt betreten. Die BeamtInnen begründeten ihr Einschreiten mit der Kleidung der sieben Aufgehaltenen: "Sie sehen so aus, als wären Sie gegen den Krieg. Es heißt immer, dass es nach Aussehen geht, aber so ist es halt."
Weder die Kontrolle der Ausweise noch die Durchsuchung der Taschen und Jacken der Festgehaltenen ergab irgendwelche Hinweise auf eine möglicherweise von ihnen ausgehende Gefahr. Dennoch weigerten sich die PolizeibeamtInnen, den Weg freizugeben. Die PassantInnen beharrten auf einer sachlichen Begründung der polizeilichen Entscheidung. Die BeamtInnen sprachen daraufhin Platzverweise aus - ohne diese zeitlich und räumlich zu begrenzen, geschweige denn zu begründen. "Die Personen verhielten sich uneinsichtig und diskutierten mit der Unterzeichnerin über ihre Menschenrechte", gab eine Beamtin später zu Protokoll.
Mit dem Kommentar "Jetzt wird nicht mehr diskutiert" führten die Uniformierten kurz darauf fünf der sieben Festgehaltenen ab. Die anderen beiden konnten unmittelbar danach ihren Weg durch die Augustinerstraße, der ihnen zuvor penetrant verweigert worden war, fortsetzen.